Renditerechner für Steyr: was nach den Kosten bleibt
Die Rendite im Inserat ist eine Bruttozahl. Der Rechner nimmt Kaufnebenkosten, Rücklage, Instandhaltung und Leerstand mit und zeigt, was in Steyr tatsächlich übrig bleibt, mit und ohne Kredit.
Anlagewohnungen in Steyr und Umgebung werden meist mit der Bruttorendite beworben, also Jahresmiete geteilt durch Kaufpreis. Das ist ein brauchbarer erster Vergleich. Was am Ende bei Ihnen ankommt, zeigt erst die Nettomietrendite: Sie zieht die Kosten des Eigentümers ab und bezieht das Ergebnis auf den Kaufpreis samt Nebenkosten.
Beispielrechnung vor Steuern. Nettomietrendite auf Kaufpreis samt Grunderwerbsteuer, Eintragung, Vertragserrichtung und Makler. Eigenkapitalrendite: Reinertrag abzüglich Kreditzinsen des ersten Jahres, bezogen auf die Eigenmittel, ohne Wertsteigerung. Ersetzt keine Steuerberatung.
Die Kosten, die beim Vermieter hängen bleiben
Betriebskosten zahlt in der Regel der Mieter. Die Rücklage der Eigentümergemeinschaft gehört nicht dazu: Im Katalog des § 21 Abs. 1 MRG kommt sie nicht vor, im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes trägt sie also der Eigentümer. Voreingestellt sind außerdem ein halbes Prozent des Kaufpreises im Jahr für Reparaturen in der Wohnung und 2 Prozent der Jahresmiete für Leerstand. Jeder Wert lässt sich ändern.
Beim Kauf kommen Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent), Eintragung ins Grundbuch (1,1 Prozent), Vertragserrichtung und gegebenenfalls Maklerprovision dazu. Der Rechner nimmt sie in die Nettorendite auf, weil sie zum eingesetzten Kapital gehören.
Wann der Kredit die Rendite hebt
Ein Kredit hebt die Rendite auf Ihre Eigenmittel nur, solange die Wohnung mehr abwirft, als die Zinsen kosten. Der Rechner vergleicht beides und zeigt den Überschuss im Monat. Ist er negativ, steckt in der Rate trotzdem Tilgung, die als Vermögen in der Wohnung bleibt.
Mit welcher Miete Sie in Steyr rechnen können, steht im Mietspiegel Steyr, die zulässige Obergrenze für Ihre Wohnung zeigt der Mietzins-Rechner. Für die Rate allein gibt es den Kreditrechner Steyr.
Gerechnet wird vor Steuern. Steuerpflichtig ist der Überschuss nach Abschreibung und Zinsen.